Rüstungsexporte


Beim Thema Rüstungsexporte müssen viele unterschiedliche Ziele in Einklang gebracht werden. Am wichtigsten ist es, dass deutsche Rüstungsgüter nicht als Mittel der Repression von Bürgern durch einen Staat dienen dürfen. In Konfliktsituationen, bei denen sich mehrere Bevölkerungsgruppen gegenüberstehen, ist eine genaue Bewertung der Lage häufig nur schwer möglich. Waffen dürfen nicht in Konfliktregionen geliefert werden, wenn starke Zweifel über ihren tatsächlichen Endverbleib bestehen. Dem gegenüber steht jedoch, dass die gezielte Unterstützung von Verbündeten auch in instabilen Weltregionen möglich sein muss. Militärische Stärke kann zur Sicherung von Stabilität und Sicherheit in einer  Region wie für die Durchsetzung europäischer und deutscher geopolitischer Interessen notwendig sein. Auch darf der Einfluss von Exporten auf den Erhalt wehrtechnischen Know-Hows in Deutschland nicht unterschätzt werden. In diesem Zusammenhang ist die Ausfuhr von Rüstungsgütern an Partnerländer essentiell für die künftige europäische und deutsche Einsatz- und Verteidigungsfähigkeit.  Aus diesen Gründen sehen wir die Notwendigkeit der bisherigen Praxis, bei jeder Exportfreigabe eine konkrete Einzelfallentscheidung zu treffen, die es dem Bundessicherheitsrat in Fällen größerer Tragweite ermöglicht, die besonderen Umstände des Einzelfalls zu berücksichtigen. Auch erkennen wir den Bedarf der Geheimhaltung für solche sensiblen Entscheidungen an. Der Bundessicherheitsrat erscheint daher als das geeignete Gremium für diese schwierigen Abwägungsprozesse. Dennoch bedarf es im Sinne der Gewaltenteilung einer stärkeren Kontrollmöglichkeit durch das Parlament.  Wir fordern daher die Schaffung eines zur Geheimhaltung verpflichteten Parlamentsausschusses mit umfangreichen Informationsrechten bei Entscheidungen zu Rüstungsexporten. Dieser Ausschuss ist bereits im laufenden Genehmigungsverfahren über die genauen Umstände des Verkaufsvorhabens zu informieren.


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