Beitragssatzung

Das Durchsetzen unserer politischen Meinung kostet nicht nur viel Engagement, sondern auch Geld. Daher sind wir gezwungen, von unseren Mitgliedern einen Beitrag zu erheben. Der liegt derzeit bei 2,50 Euro im Monat und richtet sich nach folgender Beitragssatzung:

 I. Aufbringung der Mittel

Die Mittel zur Erfüllung der Aufgaben der Jungen Liberalen Krefeld e.V. werden durch Mitgliedsbeiträge und Spenden aufgebracht.

II. Monatliche Beiträge

Der monatliche Mindestbeitrag für Mitglieder beträgt 2,50 Euro
(30 Euro pro Jahr).
In begründeten Einzelfällen kann der Vorstand einen Beitragsnachlass für einzelne Mitglieder beschließen. Der Jahresbeitrag ist grundsätzlich im zweiten Monat des laufenden Geschäftsjahres bzw. einen Monat nach Eintritt fällig. In Ausnahmefällen wird nach Absprache mit dem Schatzmeister/dem Vorstand eine Zahlung in Raten gestattet. Der/die Schatzmeister/in ist gehalten, für regelmäßige Beitragszahlungen der Mitglieder Sorge zu tragen.

III. Fördermitglieder

Fördermitglied der Jungen Liberalen Krefeld e.V. kann jeder werden, der die Grundsätze des Vereins anerkennt und einen jährlichen Förderbeitrag von mindestens 20 Euro pro Jahr entrichtet. Fördermitglieder erwerben (abgesehen vom Informationsrecht und dem Recht zur Teilnahme an Veranstaltungen) keine mitgliedschaftlichen Rechte. Insbesondere können sie keine Ämter bekleiden und werden nicht zur Berechnung von Delegiertenverteilungen herangezogen.

IV. Karteibereinigung und Mahnungsgebühren

Der/die Schatzmeister/in ist berechtigt gegen Mitglieder welche mehr als 6 Monate in Beitragsrückstand sind ein Karteibereinigungsverfahren im Sinne der Satzung der Jungen Liberalen NRW einzuleiten. Vorangehend muss eine Mahnung erfolgt sein. Die Mahngebühren bei mehr als 6 Monaten Beitragsrückstand sind mit 3,00 Euro zu veranschlagen und werden bei jeder Mahnung neu berechnet.

V. Buchführung und Kassenprüfung

Für die Buchführung und die Kassenprüfung gelten die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung und die Bestimmungen des Steuerrechts für Vereine. Der/die Schatzmeister ist zur Offenlegung der Finanzen gegenüber dem Vorstand, zur Rechnungsprüfung vor den Kassenprüfern und der Mitgliederversammlung (Kreiskongress) verpflichtet.

Diese Beitragssatzung wurde am 12.04.2015 beschlossen und gilt bis auf weiteres. Sie setzt alle vorher beschlossenen Beitragssatzungen außer Kraft.