Inklusion


Die Inklusion von Menschen mit besonderem Förderungsbedarf in Bildungseinrichtungen muss weiter forciert werden. Eine gemeinsame Beschulung ist einer Trennung in Regel- und Förderschule grundsätzlich vorzuziehen. Die bestmöglichen individuellen Förderungsmöglichkeiten und der Elternwille müssen dabei aber berücksichtigt werden. Die UN-Konvention über die Rechte behinderter Menschen muss zügig und in Gänze umgesetzt werden. Bei der Renovierung bestehender öffentlicher Einrichtungen muss stets die Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderungen berücksichtigt werden. Auch Betreiber von quasi-öffentlichen Einrichtungen wie Arztpraxen oder Kinos müssen sich hier ihrer Verantwortung bewusst sein. Langfristig müssen zudem alle Fernsehsendungen untertitelt angeboten werden.


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