Steuern


Wir bekennen uns zum aktuellen, linear-progressiven Steuersystem. Die gegenwärtige Unterscheidung zwischen Steuersätzen von 15 Prozent (Körperschaftsteuer) und bis 42 Prozent (progressive Einkommensteuer) soll erhalten bleiben. Wir sprechen uns ferner für den Reformvorschlag des Deutschen Steuerzahlerinstituts aus. Notwendig ist auch eine weitere Vereinfachung des Steuersystems: Die Regelungen des deutschen Steuerrechts verteilen sich über viele einzelne Gesetze und weitere verschiedene Normen. Statt dieser Fülle braucht es ein einheitliches, stark verkürztes und redaktionell neu geordnetes Steuergesetzbuch, in dem alle Steuerarten abschließend geregelt sind. Jeder Bürger soll seine Steuererklärung unkompliziert und papierlos einreichen können. Dafür soll das ELSTER-Programm überarbeitet und modernisiert werden. Die Finanzverwaltung muss entschlackt und die Steuerveranlagung entbürokratisiert werden. Auch die Abschaffung der kalten Progression ist überfällig, weil es nicht sein darf, dass insbesondere im Bereich von keinen und mittleren Einkommen nur der Staat von Lohnerhöhungen profitiert. Wir sprechen uns auch für die Abschaffung des Ehegattensplittings aus, welches für uns ein Relikt aus längst vergangenen Zeiten ist. Es soll keine Wiedereinführung einer Vermögenssteuer geben. Genauso lehnen wir die bestehende Schenkungs- und Erbschaftssteuer ab, weil es die Freiheit eines jeden Einzelnen sein muss, über sein Eigentum bestimmen zu können. Strafbefreiende Selbstanzeigen bei Steuerstraftaten sollen weiterhin möglich sein. Den Ankauf von „Steuersünder-CDs“ mit entwendeten Daten durch den Staat lehnen wir ab. Aus unserer Sicht muss außerdem eine europäischen Lösung für die Bekämpfung von Steuervermeidung und Gewinnverlagerungen gefunden werden. Schließlich fordern wir die aufkommensneutrale und einheitliche Festsetzung des Umsatzsteuersatzes, um die jetzt oft wahllose unterschiedliche Besteuerung von Produktgruppen zu beenden. Außerdem wollen wir, dass die Kirchensteuer und die damit verbundene Einziehung durch den Staat abgeschafft wird. Die Erhebung von Mitgliedsbeiträgen bleibt dabei natürlich das gute Recht der Bekenntnisgemeinschaften, welches in Zukunft jedoch durch diese selbst zu erfolgen hat. Schließlich muss auch der Solidaritätszuschlag ein Vierteljahrhundert nach seiner Einführung endlich abgeschafft werden.


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