Sterbehilfe


Jeder sollte das Recht haben, sich im Falle einer unheilbaren und mit unzumutbarem Leid verbundenen Krankheit selbstbestimmt für den eigenen Tod entscheiden zu können. Wir setzen uns daher für die Legalisierung der aktiven Sterbehilfe ein. Voraussetzungen dafür sind, dass die Person ihren Sterbewunsch eindeutig geäußert hat (zum Beispiel in Form eines Patiententestaments), mindestens zwei unabhängige Ärzte die Möglichkeit einer vorübergehenden Depression ausgeschlossen haben und der Patient über mögliche Alternativen aufgeklärt wurde. Allerdings dürfen weder Ärzte noch Pflegepersonal zur Ausführung einer aktiven Sterbehilfe verpflichtet werden. Bei der Möglichkeit zur aktiven Sterbehilfe soll auch kein grundsätzlicher Unterschied zwischen Kindern und Erwachsenen gemacht werden. Bei der Erfüllung zusätzlicher Anforderungen soll auch Kindern die Möglichkeit offen stehen.


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