Rechtsstaat


Zu den Merkmalen eines Rechtsstaates gehört, dass persönliche Grundrechte gewährleistet werden, die das staatliche Handeln begrenzen und dem Bürger einen gesicherten Freiheitsraum einräumen. Ein Rechtsstaat zeichnet sich also unter anderem dadurch aus, dass er nicht alles regelt, sondern dass die Menschen dem Staat nur die Aufgaben überlassen, die allein der Staat erfüllen kann. Außerdem muss der Bürger das Recht haben, staatliche Eingriffe in seine Freiheit von unabhängigen Gerichten überprüfen zu lassen. Dies setzt eine Gewaltenteilung und die Bindung der Verwaltung an Gesetze voraus. Der Staat muss nach unserer Überzeugung seine Eingriffe in die Freiheit der Menschen rechtfertigen und nicht umgekehrt.


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