Asyl


Wir fordern die Schaffung eines europäischen Grundrechts auf Asyl für politisch Verfolgte. Damit muss eine deutliche Verbesserung der Asylverfahren und Zustände von Antragstellern in ganz Europa erreicht werden. Außerdem wollen wir darauf hinwirken, dass dieses Grundrecht auf Asyl und die Europäische  Menschenrechtskonvention (EMRK) in internationalen Gewässern, beispielweise dem Mittelmeer, Anwendung findet, wenn Asylbewerber mit europäischen Behörden in Kontakt kommen. Asyl- und Flüchtlingspolitik muss in Zukunft als europäische Aufgabe verstanden und das Dublin-III-Abkommen durch eine gemeinsame Lösung ersetzt werden, die die asylberechtigten Flüchtlinge auf alle Mitgliedstaaten anhand eines festgesetzten fairen Schlüssels sowie finanzieller Anreize verteilt. Solange ein solcher fairer Verteilungsschlüssel nicht verbindlich erreicht werden kann, muss die Aufnahme weiter auf freiwilliger Basis erfolgen. Der langfristig einzuführende faire Verteilungsschlüssel soll sich vor allem nach den folgenden Kriterien richten: Bevölkerungszahl, wirtschaftliche Faktoren und Wirtschaftsleistung, Arbeitslosenquote, Zahl bereits aufgenommener Flüchtlinge. Um den illegalen Menschenschmuggel zu bekämpfen und den Verlust von Menschenleben zu vermeiden, sollen über Verträge mit Transitländern Aufnahmestellen für Asylsuchende geschaffen werden, an denen der Asylantrag bereits vor Ort geprüft werden kann. Wem die dortigen Zustände nicht zuzumuten sind, soll mit einem humanitären Visum nach Europa reisen können. Mit einer besseren Verwaltung des Flüchtlingsansturms ist es aber nicht getan. Die Tatsache, dass Jahr für Jahr zehntausende Menschen ihr Leben aufs Spiel setzen, um eine Möglichkeit zu haben, ihren Traum von einem Leben in Wohlstand und Gesundheit zu verwirklichen, können wir nicht einfach ignorieren. Zuwanderungs- und Asylpolitik müssen daher besser verzahnt werden. Asylsuchende sind weit überwiegend Wirtschaftsflüchtlinge. Diese werden nach geltendem Recht einfach wieder abgeschoben. Das ist unmenschlich. Außerdem könnte man sich ihrer Situation mit dem Zuwanderungsrecht durchaus annehmen. Jedem Zuwanderer in der EU, der einen Arbeitsplatz findet und sich selbst und seine Familie unterhalten kann, sollte der Weg in den europäischen Arbeitsmarkt eröffnet sein. Hürden wie Mindestverdienstgrenzen oder Zuwanderungsquoten sind EU-weit mittelfristig zugunsten freier Migration abzuschaffen. Dennoch müssen unter Geltung der derzeitigen Rechtslage die Defizite bei der Durchsetzung von Abschiebungen nach negativ beschiedenen Asylanträgen in sämtlichen Bundesländern beseitigt werden. Langfristig wollen wir Grenzen komplett öffnen, dennoch sind sichere europäische Außengrenzen derzeit zwingende Voraussetzung für offene Binnengrenzen. Die europäische Flüchtlingspolitik darf zudem nicht als Rahmen für EU-Beitrittsverhandlungen mit der Türkei missbraucht werden. In dieser Frage kann es ausschließlich um die Aufnahmekriterien der Europäischen Union gehen. Daher ist für uns klar: Eine Türkei, die Meinungs- und Pressefreiheit mit Füßen tritt, kann auch bei erfolgreicher Zusammenarbeit in Flüchtlingsfragen nicht in die Europäische Union aufgenommen werden.


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