Verkaufsoffene Sonntage nicht einschränken

Zwei verkaufsoffene Sonntage in der Adventszeit sind eine rein kosmetische Veränderung und lenken nur von der eigentlichen Problematik ab. Denn im gesamten Stadtgebiet würden die offenen Sonntage von 19 auf 13 reduziert werden.

KREFELD. Die Jungen Liberalen Krefeld (JuLis) kritisieren die Äußerungen des Landtagsabgeordneten Ulrich HAHNEN zur geplanten Einschränkung der verkaufsoffnen Sonntage. Zwei verkaufsoffene Sonntage in der Adventszeit sind eine rein kosmetische Veränderung und lenken nur von der eigentlichen Problematik ab. Denn im gesamten Stadtgebiet würden die offenen Sonntage von 19 auf 13 reduziert werden. Dabei wird allerdings kein einziger Angestellter geschützt, sondern nur die Entscheidungsfreiheit der Bürger eingeschränkt.

Dazu erklärte der Kreisvorsitzende der JuLis Dennis BYRSKI: „Verkaufsoffene Sonntage stehen im Spannungsfeld zwischen dem Schutz der Angestellten im Einzelhandel und den Bedürfnissen des Kunden, auch an Sonntagen einkaufen zu können. Der Erfolg der verkaufsoffenen Sonntage zeigt auch den Erfolg der bisherigen Regelung. Es ist schlichtweg nicht ersichtlich, warum die rot-grüne Landesregierung den nordrhein-westfälischen Einzelhandelsstandort schwächen möchte. Wir fordern die SPD-Landtagsabgeordneten HAHNEN und SPANIER-OPPERMANN auf, diesem Gesetzesvorhaben nicht zuzustimmen, da die Stadt Krefeld aufgrund der Nähe zu den Niederlanden mit Venlo und Roermond mit erheblichen Nachteilen zu rechnen hat.“

„Die bisherige bewährte Regelung, die neben der ausgeglichenen Berücksichtigung von Innenstadt und Stadtteilen mit 19 verkaufsoffenen Sonntagen für eine Entzerrung der Gesamtsituation sorgt, berücksichtigt die Verbraucherbedürfnisse der Krefelderinnen und Krefelder. Es ist doch optimal: Jeder Angestellte im Einzelhandel muss nur an 4 Sonntagen im Jahr arbeiten, doch an mehr als einem Drittel der Sonntage sind die Krefelder Geschäfte irgendwo im Stadtgebiet geöffnet. Eine Konzentration auf 13 Sonntage ist rein ideologischer Natur, da kein Angesteller dadurch geschützt würde“, so BYRSKI weiter.

Ergänzend sagte BYRSKI: „Abseits der fehlenden Notwendigkeit derartiger Änderungen erstaunt auch, dass die Kirche nach Auffassung der Landesregierung als „eine betroffene“ Gruppe neben Einzelhandelsverbänden und Gewerkschaften an geplanten Anhörungen teilnehmen soll.“